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   BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93   

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BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93 (https://dejure.org/1995,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 1 C 38.93 (https://dejure.org/1995,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 1 C 38.93 (https://dejure.org/1995,2772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an das Verschulden einer Fristversäumnis - Zweiwochenfrist des § 60 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Verschuldet ist eine Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten läßt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129, S. 22).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Dieser Umstand ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; 71, 73 ).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Dieser Umstand ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; 71, 73 ).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Wie sich aus Satz 2 und 3 ergibt, sind innerhalb dieser Frist die Tatsachen zur Begründung des Antrags vorzubringen (BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73] m.w.N.) und die versäumte Rechtshandlung nachzuholen.
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter entsprechender Abänderung der Streitwertbeschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs für alle Rechtszüge gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG auf je 10.000,00 DM festgesetzt (Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 76).
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Auch einem nicht juristisch Ausgebildeten drängt sich auf, einen ihm unterlaufenen prozessualen Fehler unverzüglich korrigieren zu müssen (Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86, S. 11).
  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    In einem solchen Fall entbindet auch die Ermächtigung des § 60 Abs. 4 Satz 2 VwGO, Wiedereinsetzung ohne Antrag zu gewähren, nicht davon, die Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Zweiwochenfrist vorzubringen (vgl. Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142, S. 40).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Verfahrensfehler - Vorinstanz -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Der darauf zielende Antrag der Klägerin vom 6. März 1995 ist wegen Versäumung der Antragsfrist und mangels rechtzeitigen Vertrags der zu seiner Begründung dienenden Tatsachen unzulässig; dies zu entscheiden, ist das Rechtsmittelgericht unbeschadet der Bestimmung des § 60 Abs. 4 VwGO befugt (vgl. Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 123.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 145, S. 46 f.).
  • BVerwG, 07.04.1994 - 1 PKH 8.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 C 38.93
    Insofern liegt es ähnlich wie im Fall eines zur Einlegung eines Rechtsmittels gestellten Prozeßkostenhilfeantrages, bei dem sich dem rechtsunkundigen Antragsteller der Gedanke aufdrängen muß, innerhalb der Rechtsmittelfrist sich an das Gericht wenden zu müssen, und bei dem Unkenntnis hierüber den Antragsteller ebenfalls grundsätzlich nicht zu entlasten vermag (Beschluß vom 7. April 1994 - BVerwG 1 PKH 8.94 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 34, S. 4).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Das Hindernis ist weggefallen, "wenn der Verfahrensbeteiligte nicht mehr ohne Verschulden an der Vornahme der versäumten Rechtshandlung gehindert ist" (so z.B. zu § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO, Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - UA S. 5).

    b) Verschuldet ist eine Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten läßt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129, S. 22; Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 -).

  • BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21

    Eigenverantwortliche Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Mandanten bzgl.

    Jedoch ist der maßgebliche Sachverhalt, soweit er nicht aktenkundig ist, zwischen den Beteiligten unstreitig und sind die von Amts wegen zu berücksichtigenden Sachentscheidungsvoraussetzungen - einschließlich der Frage einer Wiedereinsetzung im Falle einer Fristversäumnis - auch im Revisionsverfahren zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Juni 1995 - 1 C 38.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200 S. 18 und vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - BVerwGE 143, 50 Rn. 19; BFH, Urteil vom 11. Dezember 1985 - I R 31/84 - BFHE 146, 196; Eichberger/Bier, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 144 VwGO Rn. 77, 82; Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 137 VwGO Rn. 213 ff., 247).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 1.94

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Erklärungsfrist - Verschuldetes

    Das Hindernis ist weggefallen, "wenn der Verfahrensbeteiligte nicht mehr ohne Verschulden an der Vornahme der versäumten Rechtshandlung gehindert ist" (so z.B. zu § 60 Abs. 2 S. 1 VwGO, Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - UA S. 5).

    b) Verschuldet ist eine Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten läßt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129, S. 22; Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 -).

  • VG Cottbus, 24.01.2012 - 6 K 137/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Denn auch einem nicht juristisch Ausgebildeten muss sich aufdrängen, einen ihm unterlaufenen prozessualen Fehler unverzüglich korrigieren zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995 - 1 C 38/93 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200; Beschluss vom 14. September 1998 - 8 B 154/98 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 218; Beschluss vom 1. November 2001 - 4 BN 53/01 -, zit. nach juris; Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 9 B 83/09 -, NVwZ-RR 2010, 36; Bier, a.a.O., § 6 Rn. 33; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO Komm., 3. Aufl. 2010, § 60 Rn. 83).

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG schützt nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenüber steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995, a.a.O.; Thüringer VerfGH, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 19/95 -, zit. nach juris).

    Eine - wie auch immer geartete - zusätzliche Überlegungs- und Wartefrist war ihm demgegenüber nicht einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995, a.a.O.; ferner auch Beschluss vom 16. Februar 1999 - 8 B 10/99 -, NVwZ-RR 1999, 472; Kopp/Schenke a.a.O., S. 60 Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08

    Klagefrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Ein Verschulden i.S.v. § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (stRspr, vgl. Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200 S. 20).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21

    Abänderungsbefugnis; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Ausland; Bekanntgabe;

    Ein Verschulden im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1995 - BVerwG 1 C 38.93 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 7 B 40.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer gescheiterten Übermittlung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Antragsfrist auch für die Darlegung der Tatsachen gilt, die die Wiedereinsetzung rechtfertigen sollen (Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 C 38.93 - juris Rn. 9, 10 und 12 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200; Beschluss vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - juris Rn. 4 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 22.06.2022 - 2 C 12.21

    Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der

    Ein Verschulden i. S. v. § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995 - 1 C 38.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200 S. 20; Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 9 VR 2.08 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 262 Rn. 6 und vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Ein Verschulden im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1995 - 1 C 38.93 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 200).
  • LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16

    Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung sind kein

    Bei Vorliegen der in § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG vorgegebenen gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist des § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG möglich (vgl. Beschluss des Senats vom 09.10.2015, Az.: L 15 SF 256/15; zur Frage der Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist vgl. auch Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 19.03.2009, Az.: 2 BvR 277/09, und vom 17.02.2016, Az.: 2 BvR 854/15; Bundessozialgericht, Beschluss vom 02.04.2009, Az.: B 2 U 284/08 B; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 02.03.1994, Az.: I R 134/93, I S 18/93, I R 134/93, I S 18/93; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 20.06.1995, Az.: 1 C 38/93; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 06.10.2010, Az.: XII ZB 22/10).
  • BVerwG, 22.04.2005 - 4 BN 12.05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Fristversäumung zur Einlegung

  • LSG Saarland, 04.03.2016 - L 5 SB 14/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einhaltung der Klagefrist - Zugang des

  • VG München, 10.03.2015 - M 10 S 14.5559

    Klage gegen den Fremdenverkehrsbeitragsbescheid

  • BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 52.96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen eines Irrtums über den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1996 - 20 A 3523/95
  • VG Berlin, 03.05.2016 - 6 L 250.16

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei bestandskräftigem

  • VG Braunschweig, 04.12.2002 - 8 A 435/02

    Aufenthaltsermittlung; Frist; Verschulden; Wiedereinsetzung;

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